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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 18. Juli 2026. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Projektvertrag.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen der yawusa UG (haftungsbeschränkt) („Anbieter“) und ihren Unternehmerkunden („Kunde“) über Beratungs-, Entwicklungs-, Implementierungs- und Betriebsleistungen im Bereich KI-Agenten und digitale Prozessautomatisierung.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Projektvertrags oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

§ 3 Leistungen

Der Anbieter erbringt insbesondere Strategie- und Prozessberatung, Entwicklung und Integration von KI-Agenten, Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie vereinbarten Support und Betrieb. Art, Umfang, Mitwirkung, Abnahme, Termine, Nutzungsrechte und Betriebsparameter werden im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag festgelegt.

KI-Systeme können nichtdeterministische Ergebnisse erzeugen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben fachliche Prüfung, Freigabe und Verantwortung für geschäftliche oder rechtlich relevante Entscheidungen beim Kunden.

§ 4 Preise und Zahlung

Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Für längere Projekte können Abschlagszahlungen oder laufende Entgelte vereinbart werden.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Testfälle, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit. Er sichert zu, zur Bereitstellung der von ihm überlassenen Daten und Inhalte berechtigt zu sein. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen.

§ 6 Änderungen und Abnahme

Änderungen des vereinbarten Umfangs werden als Change Request mit Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine abgestimmt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, prüft der Kunde die Leistung innerhalb der festgelegten Frist und dokumentiert wesentliche Mängel nachvollziehbar.

§ 7 Mängel und Verfügbarkeit

Der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel im vereinbarten Leistungsumfang innerhalb angemessener Frist. Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und Wartungsfenster gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem SLA vereinbart sind. Fremdsysteme, Provider und vom Kunden betriebene Komponenten können die Leistung beeinflussen.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geschützt. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und dokumentieren technische und organisatorische Maßnahmen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

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